{"id":2139,"date":"2016-12-05T15:25:07","date_gmt":"2016-12-05T14:25:07","guid":{"rendered":"http:\/\/xn--friedrich-ludwig-jahn-grundschule-lbben-zce.de\/?page_id=2139"},"modified":"2021-08-18T19:58:21","modified_gmt":"2021-08-18T17:58:21","slug":"satzung-des-foerdervereins-der-sportbetonten-1-grundschule-luebben-e-v","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/friedrich-ludwig-jahn-grundschule-luebben.de\/?page_id=2139","title":{"rendered":"F\u00f6rderverein &#8211; Satzung"},"content":{"rendered":"<p>beschlossen durch die Mitgliederversammlung vom 06.04.2011<\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Name und Sitz<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;F\u00f6rderverein der Sportbetonten 1. Grundschule L\u00fcbben e.V.&#8220;<br \/>\n(2) Sitz des Vereins ist L\u00fcbben.<br \/>\n(3) Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung von Bildung und Erziehung und die engere Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrkr\u00e4ften, Erziehern und allen anderen an der Bildung und Erziehung an der Grundschule beteiligten Personen.<br \/>\n(2) Das Wirken des Vereins ist insbesondere gerichtet auf:- Unterst\u00fctzung der Traditionspflege der Sportbetonten 1. Grundschule<br \/>\n&#8211; F\u00f6rderung der engen Zusammenarbeit zwischen Schule, Eltern, Hort und den die Arbeitsgemeinschaften durchf\u00fchrenden Personen.<br \/>\n&#8211; Unterst\u00fctzung bei Schul- und Klassenfahrten, Schulfeiern und \u00e4hnlichen Veranstaltungen<br \/>\n&#8211; Unterst\u00fctzung bei der Beschaffung zus\u00e4tzlicher Lehr- und Arbeitsmittel<br \/>\n&#8211; Unterst\u00fctzung einzelner Sch\u00fcler in H\u00e4rtef\u00e4llen<br \/>\n(3) Der Verein stellt Mittel aus dem Vereinsverm\u00f6gen nur zur Verf\u00fcgung, soweit Kosten nicht von einer anderen Institution (insbesondere dem Schultr\u00e4ger) \u00fcbernommen werden. Mittel werden nur auf Antrag, der begr\u00fcndet werden muss, ausgereicht.<br \/>\n(4) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Leistungen erfolgen freiwillig, ein Rechtsanspruch auf sie besteht nicht.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Mittel des Vereins und ihre Verwendung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die zur Erreichung seines Zwecks n\u00f6tigen Mittel erh\u00e4lt der Verein aus Mitgliedsbeitr\u00e4gen sowie Spenden, Sponsoring und Zuwendungen aus Stiftungen jeder Art. Die Mittel d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden.<br \/>\n(2) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<br \/>\n(3) Die H\u00f6he des Mitgliedsbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Der Mitgliedsbeitrag ist j\u00e4hrlich im Voraus f\u00fcr das folgende Schuljahr f\u00e4llig.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>(1) Mitglied des Vereins kann jeder werden, der die Satzung anerkennt und den Vereinszweck unterst\u00fctzt.<br \/>\n(2) Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserkl\u00e4rung und deren Annahme durch den Vorstand erworben. Bei Unstimmigkeiten zwischen dem Antragssteller und dem Vorstand entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit \u00fcber das Aufnahmebegehren.<br \/>\n(3) Die Mitglieder verpflichten sich, den Beitrag regelm\u00e4\u00dfig zu z\u00e4hlen und auch sonst den Vereinszweck zu f\u00f6rdern.<br \/>\n(4) Die Mitgliedschaft endet durch<br \/>\n&#8211; Tod des Mitglieds<br \/>\n&#8211; schriftliche Austrittserkl\u00e4rung an den Vorstand zum Schluss des Schuljahres mit einmonatiger K\u00fcndigungsfrist<br \/>\n&#8211; Ausschluss aus wichtigem Grund bei vereinssch\u00e4digendem Verhalten<br \/>\n\u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand. In allen F\u00e4llen ist dem Auszuschlie\u00dfenden ein Anh\u00f6rungsrecht zu gew\u00e4hren. Der Ausschluss ist schriftlich zu begr\u00fcnden. Der Auszuschlie\u00dfende kann innerhalb von einem Monat ab Zugang schriftlich Widerspruch beim Vorstand einlegen. \u00dcber den Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung. Macht das Mitglied vom Recht des Widerspruchs innerhalb der Monatsfrist keinen Gebrauch, unterwirft es sich dem Ausschlie\u00dfungsbeschluss. Mit dem Ausschluss erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche des Mitglieds gegen den Verein.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<p>Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Schuljahr<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.<br \/>\n(2) Der Vereinsvorstand besteht aus f\u00fcnf Personen, und zwar dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftf\u00fchrer sowie einem weiteren Beisitzer. Die Mitglieder des Vorstands werden jeweils f\u00fcr drei Gesch\u00e4ftsjahre gew\u00e4hlt. Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Vorstand beschlie\u00dft in allen Angelegenheiten mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Der Schulleiter, der Schulelternsprecher, der Vorsitzende des Lehrerrates und der Sch\u00fclersprecher der Sportbetonten 1. Grundschule k\u00f6nnen an den Vorstandsitzungen mit beratender Stimme teilnehmen.<br \/>\n(3) Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal j\u00e4hrlich durch schriftliche Form und Aushang im Foyer der Schule einzuberufen.<br \/>\nDie Einladung mit Bekanntgabe der Tagesordnung ist mindestens drei Wochen vorher bekannt zu geben.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:<br \/>\na) Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und dessen Entlastung.<br \/>\nb) Beschlussfassung \u00fcber die H\u00f6he des Mitgliedsbeitrages.<br \/>\nc) Best\u00e4tigung des Berichts des Schatzmeisters \u00fcber die Kassengesch\u00e4fte des Vorjahres.<br \/>\nd) Best\u00e4tigung der inhaltlichen, organisatorischen und finanziellen Gesamtplanung f\u00fcr das kommende Gesch\u00e4ftsjahr.<br \/>\ne) Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und -erg\u00e4nzungen<br \/>\nf) Wahl des Vorstandes<br \/>\nDer Vorstand hat unverz\u00fcglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn mindestens der zehnte Teil der Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde schriftlich verlangt.<br \/>\nDazu ist eine Ladungsfrist von f\u00fcnf Tagen ausreichend.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung fasst Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Zur \u00c4nderung der Satzung bedarf es einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder. Von jeder Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die der Protokollf\u00fchrer und der Vorsitzende gegenzeichen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>(1) \u00dcber die Aufl\u00f6sung beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung. F\u00fcr den Aufl\u00f6sungsbeschluss bedarf es einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder.<br \/>\n(2) Der Vorsitzende des Vorstandes und sein Stellvertreter sind gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren, wenn die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft.<br \/>\n(3) Nach Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall des gemeinn\u00fctzigen Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Sportbetonte 1. Grundschule L\u00fcbben, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke im Bereich der Bildung und Erziehung zu verwenden hat.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>beschlossen durch die Mitgliederversammlung vom 06.04.2011 \u00a7 1 Name und Sitz (1) Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;F\u00f6rderverein der Sportbetonten 1. Grundschule L\u00fcbben e.V.&#8220; (2) Sitz des Vereins ist L\u00fcbben. 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