Corona – Aktuell

  • Seit 15. November gilt für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das weitere Personal die Maskenpflicht im Schulgebäude.

Ausnahmen von der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske gelten für alle Schülerinnen und Schülerinnen

  • im Außenbereich der Schule,
  • während des Sportunterrichts,
  • beim Singen und Spielen von Blasinstrumenten im Musikunterricht, wenn ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Schüler/innen eingehalten wird,
  • während des Stoßlüftens der Unterrichtsräume, in denen die medizinische Maske im Interesse regelmäßiger Tragepausen zur Erholung auch tatsächlich abgenommen werden sollte.
  • Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann die Schule aus pädagogischen Gründen eine weitergehende Befreiung von der Tragepflicht zulassen.
  • Die Präsenzpflicht ist ab 29. November 2021 für Schülerinnen und Schüler der  Jahrgangsstufen 1 – 5 aufgehoben.
  • Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten geben gegenüber der Schule eine Erklärung über das Fernbleiben ihres Kindes vom Präsenzunterricht für mindestens eine (Schul-)Woche ab; einer Begründung bedarf es dafür nicht.
  • Das Fernbleiben wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert.
  • Die Schulen sollen die Kinder und Jugendlichen mit Lernaufgaben versorgen. Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht.
  • Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 6 gilt weiter die Präsenzpflicht!
  • Seit 10. Februar 2022 gilt: Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal müssen fünfmal pro Woche eine Bescheinigung über ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen (Montag, Mittwoch, Freitag), sonst dürfen sie die Schule nicht betreten.
  • Vollständig geimpfte oder genesene Personen sind Getesteten gleichgestellt.
  • Aus dem Rettungsschirm des Landes werden ausreichende Testkits für die verpflichtenden Tests an den Schulen beschafft und bereitgestellt. Das gilt auch für die Hortkinder.
  • Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite: Schule und Unterricht | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) (brandenburg.de)